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====== Exilpolitische Betätigung ====== | ====== Exilpolitische Betätigung ====== | ||
===== VG Trier, Urteil vom 23.08.2018, 8 K 2186/17.TR ===== | ===== VG Trier, Urteil vom 23.08.2018, 8 K 2186/17.TR ===== | ||
+ | >Nach der Rechtsprechung ist - allgemein - maßgeblich für eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr darauf abzustellen, | ||
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+ | >Der Kläger ist nach seiner glaubhaften und detaillierten Schilderung im Termin Mitglied der Belutschanischen Volkspartei und hat nicht nur an mehreren Demonstrationen gegen Menschenrechtsverletzungen im IRan, im Besonderen gegen die Diskriminierung der Belutschen durch das iranische Regime, teilgenommen, | ||
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