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Bei Angaben zu Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland ist Zurückhaltung geboten. Die:der Ärzt:in/Therapeut:in wird sich insoweit möglicherweise die Frage stellen lassen müssen, woher sie:er die Kenntnisse des jeweiligen Gesundheitssystems dieses Landes kennt.
Da wo tatsächlich entsprechende Kenntnisse vorhanden sind, etwa aufgrund Recherche oder entsprechenden Aufenthalts in diesem Land, spricht freilich nichts dagegen, diese Kenntnisse auch zu verwerten. Allerdings sollten dann die entsprechenden Quellen auch angegeben werden, damit die Angaben nachvollziehbar sind. Ansonsten entstehen im schlimmsten Falle Zweifel an der Seriosität des gesamten Attestes!
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